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Kostenangebot
Scheidung
Schritt
1
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Wichtiger Hinweis:
Sie erhalten von uns zunächst ein unverbindliches Kostenangebot, nach dem wir Ihre
Scheidung
abrechnen würden. Wenn Sie uns beauftragen möchten, führen wir zunächst ein Telefonat oder machen einen Skype-Termin, damit Sie uns kennenlernen können und wir die Fragen mit Ihnen besprechen, zu denen Sie gerne einen Rat hätten. Erst wenn Sie dem Kostenangebot zustimmen und uns eine unterschriebene Vollmacht zurücksenden, werden wir für Sie tätig. Erst dann entstehen gegebenenfalls auch für Sie Kosten. Sie erhalten von uns bei unserer Beauftragung zudem einen kurzen Ratgeber, in dem Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Scheidungsverfahren finden.
Die mit
(*)
gekennzeichneten Felder müssen Sie ausfüllen, da wir sonst Ihre Anfrage nicht bearbeiten können.
unverbindliches Kostenangebot
Wäre Ihre
Scheidung
einvernehmlich, also ohne Streit?
(*)
Ja
Nein
Nicht sicher
Fehlerhafte Eingabe
Wenn weitere Folgen der Trennung noch nicht geklärt sind, z.B.
Unterhalt
oder Zugewinnausgleich, wäre die
Scheidung
nicht unbedingt strittig. Wichtig ist, dass diese Dinge letztlich bis zum Tag der
Scheidung
ohne gerichtliches Verfahren geklärt werden können. Ist die
Scheidung
jedoch strittig, können sich auch die Scheidungskosten erhöhen, weil sich die Eheleute nun nicht mehr die Kosen für einen Scheidungsanwalt aufteilen, sondern jeder einen eigenen
Anwalt
für die
Scheidung
hat.
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Nettoeinkommen (€) des Ehemanns (ungefähr)
(*)
Ungültige Eingabe
Nettoeinkommen (€) der Ehefrau (ungefähr)
(*)
Ungültige Eingabe
als Einkommen angesehen werden: Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger und selbstständiger Tätigkeit / SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter-und Insolvenzgeld), Krankengeld, ALG II ("Hartz IV"), Kindergeld, Kindergeldzuschüsse und Unterhaltsgeld nach § 153 SGB III | nicht als Einkommen angesehen werden: Sozialhilfeleistungen, denen keine Lohnersatzfunktion zukommt, Erziehungsgeld
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Anzahl der gemeinsamen Kinder
(*)
keine
1
2
3
4
5
6
7
8
Ungültige Eingabe
Warum sind gemeinsame Kinder für Scheidungskosten bedeutsam? Für jedes gemeinsame Kind wird vom Verfahrenswert ein Abschlag von 250,00 € gemacht. Haben die Eheleute also ein gemeinsames Nettoeinkommen z.B. von 2.000,00 €, wäre der Verfahrenswert der
Scheidung
bei 2 Kindern um 500,00 € zu senken. Dies kann sich erheblich auf die Höhe der Scheidungskosten auswirken.
Anzahl der gemeinsamen Versorgungsanrechte
2
3
4
5
6
7
8
Ungültige Eingabe
Was bedeutet Versorgungsanrechte?
Normalerweise haben Arbeitnehmer eine Altersvorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung. Beide Eheleute haben in einem solchen Fall dann z.B. standardmäßig also 2 Versorgungsanrechte. Haben Sie jeweils weitere Altersvorsorgeverträge, z.B. eine Riesterrente oder eine Lebensversicherung mit Rentenbezug, zählen diese als weitere Altersvorsorgungen. Haben die Eheleute also z.B. jeweils neben einer Altersvorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung jeder noch eine Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht, haben Sie insgesamt 4 Anrechte.
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Welche Rolle spielen monatliche Ratenzahlungen?
Gemeinsame Schulden, die Sie mit monatlichen Raten tilgen, können anrechenbar sein. Das heißt, die monatlichen Ratenzahlungen senken Ihr Nettoeinkommen. Dies führt zu einem niedrigerem Verfahrenswert und damit auch zu einer günstigeren
Scheidung
für Sie. Nicht alle Schulden können aber berücksichtigt werden, einige Gerichte berücksichtigen Schulden, andere nicht. In Rechtsprechung und Literatur werden also unterschiedliche Meinungen vertreten. Deshalb berücksichtigen die meisten Anwälte Schulden ihrer Mandanten auch überhaupt nicht. Wir helfen Ihnen später, damit Ihre Schulden angerechnet werden können.
Nicht anrechenbar
sind aber insbesondere monatliche Mietzahlungen und Tilgung und Zinsen von Immobilienkrediten.
Anrechenbar sind unter Umständen aber
z.B. Verbraucherkredite, Umschuldungskredite, ggfs. auch Kfz-Kredite. Wir prüfen gerne, ob und in welcher Höhe Ihre monatlichen Ratenzahlungen angerechnet werden können.
wie viele Ratenzahlungen haben Sie (max. 4 Angaben)
0
1
2
3
4
Ungültige Eingabe
gemeinsame monatliche Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
Bezeichnen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
gemeinsame monatliche Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
Bezeichnen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
gemeinsame monatliche Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
Bezeichnen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
gemeinsame monatliche Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
Bezeichnen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen
Ungültige Eingabe
Tag der Trennung:
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Ihr Name
(*)
Bitte tragen Sie Ihren Namen mit Vor- und Nachnamen ein.
Ihre E-Mail
(*)
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Telefonnnummer
(*)
Bitte teilen Sie uns Ihre Telefonnummer (Handy- oder Festnetz) mit, unter der wir Sie am besten erreichen können.
Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Bei rechtlichen Fragen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über dieses Formular mit uns über Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen Telefonnummer, eines Namens sowie einer Nachricht erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt, wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie
hier
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.
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