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Online Vollmacht

Der Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei SHB PartG mbB
Kiellinie 84
24105 Kiel

wird hiermit in Sachen        

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gegen

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wegen Ehescheidung

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren gem. §§ 81 ff., 609, 624 Abs. 1 ZPO, §§ 10, 114 FamfG,

  • § 137, 302, 374 StPO und §§ 164 ff. BGB für alle Instanzen erteilt.

 

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

 

  1. Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen, Strafsachen und Privatklagesachen in allen Instanzen, auch als Nebenkläger, auch für den Fall der Abwesenheit, Vertretung gem. § 711 Abs.2 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gem. §§ 233 Abs. 1, 234 StPO, Vertretungen in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten, Vertretung im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer.
  2. Strafanträge sowie alle sonstigen der StPO zulässigen Anträge zu stellen und zurückzunehmen.
  3. Empfangnahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und die Verfügung darüber ohne Beschränkung gem. § 181 BGB.
  4. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere ( Untervollmacht ).
  5. Vorname und Entgegennahme von Zustellungen jeder Art und Ladungen gem. § 145 a Abs. 2 StPO, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen.
  6. Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.
  7. Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.
  8. Alle Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.
  9. Regulierung von Versicherungsschäden und Abschluss von Vergleichen.
  10. Vertretung vor den Familiengerichten gem. §§ 10, 114 FamfG, Anträge auf Scheidung der Ehe, in Folgesachen und einstweiligen Anordnungen zu stellen, sowie Vereinbarungen zu treffen, Anträge auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften zu stellen.
  11. Anträge gemäß dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu stellen.
  12. Vertretung im privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren.
  13. Abgabe und Empfang von Willenserklärungen aller Art, z.B. Kündigungen, Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen usw.
  14. Vertretung vor allen Behörden, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie in deren Vorverfahren.
  15. Einsichtnahme von Akten und Stellung der diesbezüglichen Anträge.

Sofern der Auftraggeber über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, erfolgt die Beauftragung ungeachtet der Entscheidung des Versicherers darüber, für die entstandenen Gebühren und Auslagen des beauftragten Anwalts aufzukommen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, nicht oder nicht vollständig vom Versicherer ausgeglichene Rechtsanwaltskosten selbst zu übernehmen.

Die Kostenerstattungsansprüche und sonstigen Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Rechtsanwalts an diesen abgetreten. Der Bevollmächtigte ist ermächtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.

Die Kommunikation mit unserer Kanzlei kann auch per E-Mail erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internetteilnehmer unschwer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und das nicht sichergestellt ist, dass E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist. Auch wenn E-Mails täglich in unserer Kanzlei mehrfach abgerufen werden, ist nicht gewährleistet, dass Ihre E-Mail hier angekommen ist. Wir übernehmen insoweit keine Gewähr für unseren Provider und dessen ständige Verfügbarkeit.

Schreiben, bei denen Fristen eingehalten werden müsse, sollten daher auf keinen Fall per E-Mail an uns übermittelt werden.

Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien und Abschriften liegt im Ermessen des Bevollmächtigten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei des Bevollmächtigten.

Haftungsbegrenzung:

Es wird zwischen oben angegebenen Rechtsanwälten und dem Auftraggeber vereinbart, dass die Rechtsanwälte für Berufsversehen im Einzelfall höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 2.500.000,00 EUR haften, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

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